Bezugnehmend auf §10 der Finanzordnung beantragen wir, einen Betrag von 1000,00 € als Bezuschussung der Fahrtkosten während des Punkspielbetriebes im Verhältnis der gefahrenen Kilometer von der Kegelbahn Fraureuth bis zur Sportstätte der Auswärtsspiele an die Erwachsenenmannschaften auszuzahlen. Grundlage für die Berechnung der Entfernungen ist die kürzeste Strecke, die vom Routenplaner ermittelt wird.
Die Auszahlung erfolgt erst nach Eingang sämtlicher Mittel für den Kegelbahnbau.
Der Vorstand